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Frisch gebackene Eltern haben es nicht leicht – es gibt so viel zu tun und zu bedenken, wenn ein neues Familienmitglied einzieht. Allein schon dieser kleine Mensch hat vielfältige Bedürfnisse, die nicht immer ganz klar sind. Zusätzlich brauchen Eltern und vor allem Mütter Zeit, um den neuen Mitbewohner beziehungsweise die neue Mitbewohnerin kennenzulernen, und das zu einem Zeitpunkt, wenn es der Mama meist nicht so gut geht. Tipps rund um Baby und Geburt gibt es viele, aber nur wenige sind umfassend.

Die angenehme Seite …

… ist, sich um das Kind zu kümmern. Was braucht ein kleiner Erdenbürger? Nun, zuerst einmal Windeln. Wer mit Papierwindeln wickelt, sollte zwei bis drei Päckchen Windeln der Größe 1 (Neugeborene) zu Hause vorrätig haben. Kinder brauchen in den ersten beiden Lebenstagen zwei bis vier Windeln in vierundzwanzig Stunden, danach steigt der Verbrauch rasant an: Sechs bis Zwölf Windeln in vierundzwanzig Stunden sind normal, je nach Schlafrhythmus. Übrigens: Wer mit Stoffwindeln wickelt, sollte neben Mulltüchern oder Windelsystem auch die Überhosen parat haben, denn die werden von Anfang an gebraucht. Zwei bis drei Mullwaschlappen zur sanften Reinigung, Handtücher und warmes Wasser reichen aus. Pflegemittel brauchen Neugeborene nicht, eine Badewanne oder ein eigenes Zimmer auch nicht. Allerdings ist ein Babyautositz nötig, wenn Sie in der Klinik entbinden und nicht direkt daneben wohnen.

Auch Kleidung!

Viel Kleidung braucht ein Neugeborenes nicht, da es sich nicht wirklich schmutzig macht, auf Mode wenig Wert legt und den Unterschied zwischen Strampelanzug und Schlafanzug nicht kennt. Zwei bis drei Strampler und Bodys werden benötigt, dicke Socken, zwei Babyhäubchen und weiche Decken oder Tücher. Babys sollten in den ersten Tagen nicht umgezogen werden, sondern sich langsam an die Kleidung auf der Haut gewöhnen dürfen. (Ausnahme: Die Windel war nicht dicht.) Wenn also die Füße kühl werden im Strampler, kommen Socken oben auf, eine Decke kann eng um das Kind gewickelt werden.

Und zu futtern?

Neugeborene werden gestillt. Das ist ganz einfach, außer einer ausgewogenen Ernährung der Mutter wird nichts benötigt. Und nein, Sie brauchen auch keinen Schnuller. Wenn Kinder nuckeln wollen, reicht die Mama vollkommen aus. Erst im Alter von etwa sechs Monaten sollten Kinder mit anderer Nahrung als Muttermilch gefüttert werden beziehungsweise erste Essversuche selbst unternehmen. Dazu berät aber die Hebamme, die die stillende Mutter samt Kind betreut.

Nicht so angenehm: Der Papierkram

Krankenkasse, Bürgeramt, Elterngeldstelle, Familienkasse, Ausländerbehörde, Vermieter: Alle wollen etwas von Ihnen. Im Idealfall die fertig ausgefüllten Formulare, natürlich. Es ist erstaunlich, wieviele Behörden sich letzten Endes mit Schwangerschaft und Familie beschäftigen … Was müssen Sie wann tun?
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  • Möglichst bald nach der Geburt (innerhalb der ersten Tage) sollten Sie den neuen Erdenbürger am Bürgeramt anmelden. Die Stadtverwaltung braucht ein entsprechendes Papier vom Krankenhaus oder der Hebamme, wann und wo das Kind mit welchem Namen geboren wurde. Damit wird die Geburtsurkunde ausgestellt und das Kind ist gemeldet.
  • Die Krankenkasse sollte innerhalb des ersten Lebensmonats von der Geburt in Kenntnis gesetzt werden. Das Kind ist vermutlich über den Vater familienversichert, erhält aber nur so eine eigene Versichertenkarte.
  • Elterngeld sollte noch im Monat der Geburt beantragt werden, so dass die erste Zahlung nicht zu spät erfolgt. Das Geld kann auch rückwirkend ausgezahlt werden, aber die meisten Eltern sind für schnelle Hilfe dankbar.
  • Die Familienkassen sollte den Antrag auf Kindergeld ebenfalls möglichst schnell erhalten, da auch diese Behörde Bearbeitungszeit braucht. Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt wäre die Meldung optimal.
  • Wenn die Eltern ausländische Staatsbürger sind, sollte die Geburt des Kindes bei der Ausländerbehörde gemeldet werden und gegebenenfalls ein Aufenthaltstitel, Bleiberecht oder Asyl beantragt werden. Die Fristen variieren, wie auch für den Antrag der Staatsbürgerschaft, abhängig vom Herkunftsland der Eltern.
  • Der Vermieter sollte vor Eintreffen der nächsten Nebenkostenabrechnung (in der Regel einmal jährlich) von dem neuen Mitbewohner erfahren. Denn in größeren Mietshäusern werden die Nebenkosten meist über die Anzahl der Familienmitglieder in einer Wohneinheit errechnet. Das ist eine formlose Meldung, in der Regel reichen Anruf oder e-Mail aus.
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    Was tun wenn das Kind da ist? 5.00/5 (100.00%) 1 vote